Hast du Aktien oder ETFs mit ausländischer Quellensteuer im Depot – zum Beispiel US-Titel? Dann kennst du das Formular DA-1 vielleicht schon vom Namen her, aber nicht genau, was damit gemeint ist. Wir zeigen dir, wofür es gedacht ist und wie du es Schritt für Schritt angehst.

Was ist das DA-1-Formular?
Wenn du in ausländische Aktien oder ETFs investierst – zum Beispiel in US-Titel – behält der jeweilige Staat oft einen Teil der Dividende direkt an der Quelle ein. Das nennt man Quellensteuer. Die Schweiz hat mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), damit du diesen Betrag nicht doppelt versteuerst.
Das Formular DA-1 ist dein Antrag, um diese ausländische Quellensteuer bei deiner Schweizer Steuererklärung anrechnen zu lassen. Mehr zu den Grundlagen der Verrechnungssteuer allgemein findest du im Artikel Verrechnungssteuer zurückfordern.
Wer braucht das DA-1-Formular?
Du brauchst DA-1, wenn folgende drei Punkte auf dich zutreffen:
Du hast deinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit in der Schweiz.
Du hast ausländische Aktien, ETFs oder andere Wertschriften, bei denen im Ausland Quellensteuer abgezogen wurde.
Der nicht rückforderbare Betrag übersteigt insgesamt CHF 100 pro Steuerperiode.
Wichtige Voraussetzung: Du musst die ausländischen Erträge brutto – also zu 100%, vor Abzug der Quellensteuer – in deiner Steuererklärung deklarieren. Sonst hast du keinen Anspruch auf die Anrechnung.
Was du vorher brauchst
Steuerauszug oder Wertschriftenverzeichnis von deinem Broker – die meisten Schweizer Broker bieten heute einen digitalen «E-Steuerauszug» an, den du direkt anfordern kannst.
Bankbescheinigungen oder Sammelausweise zu jedem Betrag, bei dem ausländische Quellensteuer abgezogen wurde.
Deine AHV-Nummer (wird in der Regel für den Antrag benötigt)
Schritt für Schritt: DA-1 ausfüllen
Es gibt grundsätzlich zwei Wege, je nachdem, welche Steuersoftware dein Kanton anbietet:
Weg A – E-Steuerauszug importieren (zunehmend Standard)
1
Fordere den E-Steuerauszug bei deinem Broker an (meist als Datei zum Download in der App oder im Online-Banking)
2
Importiere die Datei direkt in deine kantonale Steuersoftware – viele Kantone unterstützen diesen Import mittlerweile
3
Das DA-1-Formular sowie dein Wertschriftenverzeichnis werden dann automatisch befüllt
4
Prüfe die importierten Angaben kurz auf Plausibilität
5
Belege (Bankbescheinigungen) fotografieren oder scannen und in der Software hinterlegen
Weg B – Manuelles Ausfüllen (falls kein Import möglich)
1
Lade das aktuelle DA-1-Formular von der ESTV-Website oder der Website deines kantonalen Steueramts herunter
2
Öffne die PDF-Datei mit dem Adobe Acrobat Reader – ein Ausfüllen direkt im Browser ist nicht möglich
3
Trage deine Wertschriften mit den entsprechenden Erträgen und der abgezogenen Quellensteuer ein
4
Belege den Antrag mit den passenden Bankbescheinigungen
Einreichen
In den meisten Kantonen reichst du das DA-1-Formular heute zusammen mit deiner normalen Steuererklärung ein – eine separate Einreichung ist vielerorts nicht mehr nötig. Die genaue Handhabung unterscheidet sich aber je nach Kanton und Steuersoftware, deshalb lohnt sich im Zweifel ein kurzer Check bei deinem kantonalen Steueramt.
Frist nicht verpassen
Der Anspruch auf die Anrechnung erlischt, wenn du den Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf der jeweiligen Steuerperiode stellst. Danach verfällt er unwiederbringlich – ein Grund mehr, das DA-1-Formular nicht auf die lange Bank zu schieben.
Häufige Fragen zum DA-1-Formular
Brauche ich das DA-1-Formular auch bei Schweizer Aktien oder ETFs?
Nein. DA-1 betrifft nur ausländische Quellensteuer. Bei Schweizer Wertschriften geht es um die Verrechnungssteuer – dafür gilt ein anderer Prozess Verrechnungssteuer zurückfordern.
Was, wenn mein Betrag unter CHF 100 liegt?
Dann lohnt sich der Antrag nicht. Liegt die nicht rückforderbare ausländische Quellensteuer insgesamt unter CHF 100 pro Steuerperiode, wird ohnehin keine Anrechnung gewährt.
Muss ich DA-1 jedes Jahr neu einreichen?
Ja. Der Antrag gilt immer nur für eine einzelne Steuerperiode und muss für jedes Jahr separat gestellt werden.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der Anspruch verfällt unwiederbringlich, wenn du den Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf der jeweiligen Steuerperiode einreichst.
Kann ich das Formular auch ohne E-Steuerauszug ausfüllen?
Ja, das geht manuell: Du lädst das DA-1-PDF von der ESTV- oder deiner kantonalen Steueramt-Website herunter und füllst es mit dem Adobe Acrobat Reader aus (nicht im Browser möglich).
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