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DA-1-Formular ausfüllen

Hast du Aktien oder ETFs mit ausländischer Quellensteuer im Depot – zum Beispiel US-Titel? Dann kennst du das Formular DA-1 vielleicht schon vom Namen her, aber nicht genau, was damit gemeint ist. Wir zeigen dir, wofür es gedacht ist und wie du es Schritt für Schritt angehst.

DA-1-Formular ausfüllen – Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Steuerrückforderung für Schweizer Anleger

Was ist das DA-1-Formular?

Wenn du in ausländische Aktien oder ETFs investierst – zum Beispiel in US-Titel – behält der jeweilige Staat oft einen Teil der Dividende direkt an der Quelle ein. Das nennt man Quellensteuer. Die Schweiz hat mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), damit du diesen Betrag nicht doppelt versteuerst.

Das Formular DA-1 ist dein Antrag, um diese ausländische Quellensteuer bei deiner Schweizer Steuererklärung anrechnen zu lassen. Mehr zu den Grundlagen der Verrechnungssteuer allgemein findest du im Artikel Verrechnungssteuer zurückfordern.

⚠️ Wichtig

Das DA-1-Formular betrifft die ausländische Quellensteuer. Die Schweizer Verrechnungssteuer (35% auf Schweizer Dividenden/Zinsen) läuft über einen separaten Prozess.

⚠️ Wichtig

Das DA-1-Formular betrifft die ausländische Quellensteuer. Die Schweizer Verrechnungssteuer (35% auf Schweizer Dividenden/Zinsen) läuft über einen separaten Prozess.

⚠️ Wichtig

Das DA-1-Formular betrifft die ausländische Quellensteuer. Die Schweizer Verrechnungssteuer (35% auf Schweizer Dividenden/Zinsen) läuft über einen separaten Prozess.

Wer braucht das DA-1-Formular?

Du brauchst DA-1, wenn folgende drei Punkte auf dich zutreffen:

  • Du hast deinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit in der Schweiz.

  • Du hast ausländische Aktien, ETFs oder andere Wertschriften, bei denen im Ausland Quellensteuer abgezogen wurde.

  • Der nicht rückforderbare Betrag übersteigt insgesamt CHF 100 pro Steuerperiode.

Wichtige Voraussetzung: Du musst die ausländischen Erträge brutto – also zu 100%, vor Abzug der Quellensteuer – in deiner Steuererklärung deklarieren. Sonst hast du keinen Anspruch auf die Anrechnung.

💡 Gut zu wissen

Liegt der nicht rückforderbare Betrag unter CHF 100, lohnt sich der Aufwand nicht – dann wird ohnehin keine Anrechnung gewährt.

💡 Gut zu wissen

Liegt der nicht rückforderbare Betrag unter CHF 100, lohnt sich der Aufwand nicht – dann wird ohnehin keine Anrechnung gewährt.

💡 Gut zu wissen

Liegt der nicht rückforderbare Betrag unter CHF 100, lohnt sich der Aufwand nicht – dann wird ohnehin keine Anrechnung gewährt.

Was du vorher brauchst

  • Steuerauszug oder Wertschriftenverzeichnis von deinem Broker – die meisten Schweizer Broker bieten heute einen digitalen «E-Steuerauszug» an, den du direkt anfordern kannst.

  • Bankbescheinigungen oder Sammelausweise zu jedem Betrag, bei dem ausländische Quellensteuer abgezogen wurde.

  • Deine AHV-Nummer (wird in der Regel für den Antrag benötigt)

Schritt für Schritt: DA-1 ausfüllen

Es gibt grundsätzlich zwei Wege, je nachdem, welche Steuersoftware dein Kanton anbietet:


Weg A – E-Steuerauszug importieren (zunehmend Standard)

1

Fordere den E-Steuerauszug bei deinem Broker an (meist als Datei zum Download in der App oder im Online-Banking)

2

Importiere die Datei direkt in deine kantonale Steuersoftware – viele Kantone unterstützen diesen Import mittlerweile

3

Das DA-1-Formular sowie dein Wertschriftenverzeichnis werden dann automatisch befüllt

4

Prüfe die importierten Angaben kurz auf Plausibilität

5

Belege (Bankbescheinigungen) fotografieren oder scannen und in der Software hinterlegen


Weg B – Manuelles Ausfüllen (falls kein Import möglich)

1

Lade das aktuelle DA-1-Formular von der ESTV-Website oder der Website deines kantonalen Steueramts herunter

2

Öffne die PDF-Datei mit dem Adobe Acrobat Reader – ein Ausfüllen direkt im Browser ist nicht möglich

3

Trage deine Wertschriften mit den entsprechenden Erträgen und der abgezogenen Quellensteuer ein

4

Belege den Antrag mit den passenden Bankbescheinigungen

📌 So findest du heraus, wie es in deinem Kanton funktioniert

  • Suche in deiner Steuersoftware nach «DA-1» oder «Anrechnung ausländische Quellensteuer»

  • Frag bei deinem Broker nach, ob ein E-Steuerauszug verfügbar ist – das spart dir viel manuelle Arbeit

  • Im Zweifel hilft ein Blick auf die Website deines kantonalen Steueramts weiter

📌 So findest du heraus, wie es in deinem Kanton funktioniert

  • Suche in deiner Steuersoftware nach «DA-1» oder «Anrechnung ausländische Quellensteuer»

  • Frag bei deinem Broker nach, ob ein E-Steuerauszug verfügbar ist – das spart dir viel manuelle Arbeit

  • Im Zweifel hilft ein Blick auf die Website deines kantonalen Steueramts weiter

📌 So findest du heraus, wie es in deinem Kanton funktioniert

  • Suche in deiner Steuersoftware nach «DA-1» oder «Anrechnung ausländische Quellensteuer»

  • Frag bei deinem Broker nach, ob ein E-Steuerauszug verfügbar ist – das spart dir viel manuelle Arbeit

  • Im Zweifel hilft ein Blick auf die Website deines kantonalen Steueramts weiter

Einreichen

In den meisten Kantonen reichst du das DA-1-Formular heute zusammen mit deiner normalen Steuererklärung ein – eine separate Einreichung ist vielerorts nicht mehr nötig. Die genaue Handhabung unterscheidet sich aber je nach Kanton und Steuersoftware, deshalb lohnt sich im Zweifel ein kurzer Check bei deinem kantonalen Steueramt.


Frist nicht verpassen

Der Anspruch auf die Anrechnung erlischt, wenn du den Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf der jeweiligen Steuerperiode stellst. Danach verfällt er unwiederbringlich – ein Grund mehr, das DA-1-Formular nicht auf die lange Bank zu schieben.

Häufige Fragen zum DA-1-Formular

Brauche ich das DA-1-Formular auch bei Schweizer Aktien oder ETFs?

Nein. DA-1 betrifft nur ausländische Quellensteuer. Bei Schweizer Wertschriften geht es um die Verrechnungssteuer – dafür gilt ein anderer Prozess Verrechnungssteuer zurückfordern.

Was, wenn mein Betrag unter CHF 100 liegt?

Dann lohnt sich der Antrag nicht. Liegt die nicht rückforderbare ausländische Quellensteuer insgesamt unter CHF 100 pro Steuerperiode, wird ohnehin keine Anrechnung gewährt.

Muss ich DA-1 jedes Jahr neu einreichen?

Ja. Der Antrag gilt immer nur für eine einzelne Steuerperiode und muss für jedes Jahr separat gestellt werden.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der Anspruch verfällt unwiederbringlich, wenn du den Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf der jeweiligen Steuerperiode einreichst.

Kann ich das Formular auch ohne E-Steuerauszug ausfüllen?

Ja, das geht manuell: Du lädst das DA-1-PDF von der ESTV- oder deiner kantonalen Steueramt-Website herunter und füllst es mit dem Adobe Acrobat Reader aus (nicht im Browser möglich).

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei Fragen zu deiner konkreten Situation hilft dir dein kantonales Steueramt oder eine Steuerberatung weiter.

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Disclaimer: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschliesslich der Information und Bildung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des FIDLEG dar. Es werden keine individuellen Empfehlungen abgegeben. Investieren ist mit Risiken verbunden – ein Kapitalverlust ist möglich. Bitte triff Anlageentscheidungen auf Basis eigener Recherche oder konsultiere eine zugelassene Finanzfachperson.

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