Aktien, ETFs, Bankkonten – wenn du investierst, kommt bei der Steuererklärung das Wertschriftenverzeichnis auf dich zu. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, was reingehört, was nicht, und wie du es dir mit dem eSteuerauszug so einfach wie möglich machst.

Was ist das Wertschriftenverzeichnis eigentlich?
Jedes Jahr, wenn die Steuererklärung ins Haus flattert, taucht er wieder auf: der Begriff «Wertschriftenverzeichnis». Klingt bürokratisch, ist aber im Grunde simpel erklärt: Es ist die Liste, in der du deine Bankkonten, Aktien, ETFs und anderen Wertschriften für die Steuerbehörde aufführst.
Das Wertschriftenverzeichnis hat dabei eine doppelte Aufgabe. Einerseits dient es der Ermittlung deines beweglichen Vermögens – also der Grundlage für die Vermögenssteuer. Andererseits ist es gleichzeitig dein Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer: Auf Zinsen und Dividenden aus Schweizer Wertschriften werden dir automatisch 35% abgezogen, die du dir über eine korrekte Deklaration zurückholst. Wie das genau funktioniert, erklären wir dir vertieft in Verrechnungssteuer zurückfordern.
Für Anfänger klingt das oft komplizierter, als es ist. Wenn du weisst, was reingehört und wie die zwei möglichen Wege funktionieren, ist das Ausfüllen meist eine Sache von wenigen Minuten pro Position.
Was gehört ins Wertschriftenverzeichnis – und was nicht?
Grundsätzlich gilt: Alles, was du an beweglichem Vermögen besitzt, gehört rein. Dazu zählen:
Bankkonten (Privatkonto, Sparkonto, Fremdwährungskonten)
Aktien, ETFs, Obligationen und Fondsanteile
Kryptowährungen (sofern steuerbar, je nach Kanton unterschiedlich behandelt)
Darlehen, die du jemandem gegeben hast
Der letzte Punkt sorgt bei vielen Einsteigern für Verwirrung. Relevant wird dein 3a-Guthaben steuerlich erst im Jahr des Bezugs – dann aber an einer ganz anderen Stelle der Steuererklärung, separat vom übrigen Vermögen. Mehr zu den steuerlichen Vorteilen der Säule 3a findest du in unserem Vergleich VIAC, Finpension & Frankly.
Zwei Wege, das Wertschriftenverzeichnis auszufüllen
Genau wie beim DA-1-Formular gibt es auch hier zwei grundsätzliche Vorgehensweisen.
Weg 1: Der eSteuerauszug-Import
Der eSteuerauszug ist eine standardisierte PDF-Datei mit Barcode (Schweizer Standard eCH-0196), die dein Broker oder deine Bank dir zur Verfügung stellt. Du lädst sie in die Online-Steuersoftware deines Kantons hoch, und sämtliche Positionen, Kurswerte und Erträge werden automatisch und fehlerfrei ins Wertschriftenverzeichnis übernommen. Das ist mit Abstand der schnellste und sicherste Weg – Abtippfehler sind praktisch ausgeschlossen.
Weg 2: Manuelles Ausfüllen
Bietet dein Broker keinen eSteuerauszug an, oder bevorzugst du es klassisch, trägst du die Positionen von Hand ein. Pro Position brauchst du in der Regel:
Bezeichnung des Wertpapiers
Valorennummer oder ISIN
Anzahl bzw. Nennwert
Steuerwert per 31. Dezember
Bruttoertrag (Zinsen/Dividenden)
Verrechnungssteueranspruch (35% des Bruttoertrags)
Der eSteuerauszug bei unseren Brokern
Weil das für dich der bequemste Weg ist, lohnt sich ein Blick, was dich bei den gängigen Schweizer Anbietern erwartet:
Broker | eSteuerauszug |
|---|---|
Neon | kostenlos |
Yuh | CHF 25.– |
Swissquote | rund CHF 85.– |
Finpension | kostenlos |
VIAC | kostenlos |
Ein Blick lohnt sich also: Wer viele Positionen im Depot hat und Wert auf einen kostenlosen eSteuerauszug legt, findet bei Neon, Finpension oder VIAC eine gebührenfreie Lösung. Bei Yuh und Swissquote ist der eSteuerauszug kostenpflichtig, spart dir dafür aber viel manuelle Arbeit.
Beispiel: Wertschriftenverzeichnis im Kanton Bern
Damit du siehst, wie das konkret abläuft, hier der Ablauf am Beispiel Kanton Bern – das Prinzip ist in den meisten Kantonen sehr ähnlich, auch wenn Namen und Oberflächen der jeweiligen Steuersoftware variieren.
Im Kanton Bern füllst du deine Steuererklärung online über TaxMe-Online aus, den Zugang erhältst du über das kantonale Login-System BE-Login. Innerhalb von TaxMe-Online kannst du deinen eSteuerauszug direkt hochladen – die enthaltenen Positionen werden automatisch ins Wertschriftenverzeichnis übernommen, du musst sie nicht zusätzlich einzeln erfassen. Möchtest du stattdessen von Hand ausfüllen, führt dich TaxMe-Online Schritt für Schritt durch die Erfassung deiner Bankkonten und Wertschriften.
Wichtig: Die ordentliche Frist für die Steuererklärung liegt im Kanton Bern jeweils beim 15. März. Eine kostenlose Verlängerung bis zum 15. Juli kannst du direkt online über TaxMe beantragen – das lohnt sich, wenn dir noch Unterlagen von deinem Broker fehlen.
Was kommt danach?
Sobald dein Wertschriftenverzeichnis korrekt ausgefüllt ist, hast du die Basis für zwei weitere wichtige Schritte gelegt:
Die Rückforderung der Verrechnungssteuer auf Schweizer Erträgen läuft automatisch über dein korrekt ausgefülltes Wertschriftenverzeichnis – mehr dazu in Verrechnungssteuer zurückfordern.
Hast du auch ausländische Aktien oder ETFs im Depot, brauchst du zusätzlich das DA-1-Formular, um die darauf einbehaltene ausländische Quellensteuer anzurechnen. Die Anleitung dazu findest du in DA-1-Formular ausfüllen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mein Säule-3a-Guthaben im Wertschriftenverzeichnis angeben?
Nein. Säule-3a-Guthaben ist während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit und gehört nicht ins Wertschriftenverzeichnis. Relevant wird es steuerlich erst im Jahr der Auszahlung, dann aber separat.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerauszug und eSteuerauszug?
Ein klassischer Steuerauszug ist ein PDF-Dokument, das du manuell nachschlagen und übertragen musst. Der eSteuerauszug enthält zusätzlich einen Barcode nach Schweizer Standard, mit dem sich alle Daten automatisch und fehlerfrei in die Steuersoftware importieren lassen.
Ist der eSteuerauszug bei allen Brokern kostenlos?
Nein, das ist unterschiedlich. Neon, Finpension und VIAC stellen ihn kostenlos zur Verfügung, bei Yuh und Swissquote fällt eine Gebühr an. Ein Vergleich lohnt sich, wenn dir das wichtig ist.
Was passiert, wenn ich eine Position im Wertschriftenverzeichnis vergesse?
Fehlt eine Position, kann die Steuerbehörde eine Nachdeklaration verlangen, und du verlierst unter Umständen die Möglichkeit, die darauf entfallende Verrechnungssteuer zurückzufordern. Eine sorgfältige, vollständige Erfassung lohnt sich also doppelt.
Kann ich das Wertschriftenverzeichnis auch ohne eSteuerauszug korrekt ausfüllen?
Ja, absolut. Das manuelle Ausfüllen dauert etwas länger, ist aber genauso gültig. Wichtig ist nur, dass alle Positionen korrekt und vollständig erfasst sind.
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