Du hast Dividenden erhalten – aber auf deiner Abrechnung siehst du, dass der Bund automatisch 35% einbehalten hat. Was ist das? Und wie bekommst du das Geld zurück? Dieser Artikel erklärt dir die Verrechnungssteuer einfach und zeigt dir Schritt für Schritt wie du sie zurückforderst.

Was ist die Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer ist ein automatischer Steuerabzug des Bundes. Wer in der Schweiz Dividenden aus Schweizer Aktien oder Zinsen aus Schweizer Konten erhält, bekommt nicht den vollen Betrag ausbezahlt – der Bund behält 35% ein.
Wo fallen welche Steuern an? – Die Übersicht für Schweizer Anleger
Je nachdem was du hältst, fallen unterschiedliche Steuern an – und nicht alles ist gleich gut rückforderbar. Hier die klare Übersicht:
Situation | Steuer | Satz | Rückforderbar? |
|---|---|---|---|
Schweizer Einzelaktien | Verrechnungssteuer | 35% | ✅ Vollständig via Steuererklärung |
ETFs Domizil Irland | Keine CH-Verrechnungssteuer | - | Nicht nötig |
Ausländische Einzelaktien | Quellensteuer im Herkunftsland | 15–30% | ⚠️ Teilweise via Formular DA-1 |
Stand Mai 2026. Steuersätze können sich je nach Doppelbesteuerungsabkommen ändern.
Ausländische Quellensteuer – lohnt sich die Rückforderung?
Bei ausländischen Einzelaktien (z.B. Apple, Microsoft, LVMH) zieht das jeweilige Herkunftsland eine Quellensteuer auf Dividenden ab. Diese kannst du in der Schweiz via Formular DA-1 teilweise anrechnen lassen – aber es gibt eine wichtige Einschränkung:
Wer hat Anspruch auf Rückerstattung?
Wie viel bekommst du konkret zurück?
Die Rechnung ist einfach: 35% der Brutto-Dividende werden einbehalten – und nach korrekter Deklaration vollständig zurückerstattet.
Brutto-Dividende | Verrechnungssteuer (35%) | Ausbezahlt | Rückerstattung |
|---|---|---|---|
CHF 100 | CHF 35 | CHF 65 | CHF 35 |
CHF 500 | CHF 175 | CHF 325 | CHF 175 |
CHF 1'000 | CHF 350 | CHF 650 | CHF 350 |
CHF 2'000 | CHF 700 | CHF 1'300 | CHF 700 |
Gilt ausschliesslich für Schweizer Wertpapiere. Voraussetzung ist die korrekte Deklaration in der Steuererklärung.
Schritt für Schritt – so forderst du die Verrechnungssteuer zurück
1
Steuerausweis beim Broker herunterladen: Swissquote, Yuh oder Neon stellen dir am Jahresende einen Steuerausweis aus. Dort sind alle Dividenden und die einbehaltene Verrechnungssteuer aufgelistet.
2
Steuererklärung öffnen: In den meisten Kantonen digital über die offizielle Steuersoftware – z.B. GeTax im Kanton Genf oder die kantonale Online-Steuererklärung in Zürich.
3
Wertschriftenverzeichnis ausfüllen: Alle Wertpapiere eintragen – Schweizer Aktien, ETFs, Fonds. Die Verrechnungssteuer wird automatisch berechnet und als Rückerstattung ausgewiesen.
4
Dividenden brutto eintragen: Immer den Betrag vor Abzug der Verrechnungssteuer eintragen – nicht den ausbezahlten Nettobetrag. Dein Steuerausweis zeigt dir beide Werte.
5
Steuererklärung einreichen: Nach Einreichen prüft das kantonale Steueramt und überweist die Rückerstattung direkt auf dein Konto – meist innerhalb weniger Wochen.
6
Frist beachten: Du hast 3 Jahre Zeit rückwirkend einzureichen. Danach verfällt der Anspruch unwiderruflich – also nicht zu lange warten.
Häufige Fehler bei der Verrechnungssteuer
Nettobetrag statt Bruttobetrag eintragen. Immer den vollen Betrag vor Steuerabzug deklarieren – sonst wird zu wenig zurückerstattet.
Verrechnungssteuer vergessen. Wer seine Wertschriften nicht vollständig deklariert, verliert die Rückerstattung – und riskiert zudem Nachsteuern.
Frist verpassen. Die Rückforderung ist auf 3 Jahre beschränkt. Danach ist der Anspruch unwiderruflich verloren.
DA-1 vergessen bei ausländischen Aktien. Bei grösseren Positionen in US- oder EU-Aktien lohnt sich das DA-1 Formular ab CHF 100 anrechenbarer Quellensteuer pro Jahr.
ETFs und Schweizer Aktien verwechseln. Irland-ETFs unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – nur Schweizer Wertpapiere sind betroffen.
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