Pensionskasse einfach erklärt – was du als Arbeitnehmer wissen musst
Du zahlst jeden Monat einen Teil deines Lohns in die Pensionskasse ein – aber weisst du wirklich, was damit passiert? Dieser Artikel erklärt dir, wie die Pensionskasse funktioniert, was du rausbekommst und wie du das System aktiv zu deinem Vorteil nutzen kannst.
Das Schweizer Vorsorgesystem – ein kurzer Überblick
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf drei Säulen. Jede hat eine andere Funktion – zusammen sollen sie dir im Alter ein sicheres Einkommen garantieren.
Säule 1
AHV
Staatliche Grundrente. Obligatorisch für alle. Finanziert durch Lohnbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sichert das Existenzminimum.
Säule 2 → Dieser Artikel
Pensionskasse (BVG)
Berufliche Vorsorge. Obligatorisch ab einem Mindestlohn. Beiträge werden hälftig von dir und deinem Arbeitgeber bezahlt. Ziel: gewohnten Lebensstandard halten.
Säule 3
Private Vorsorge (3a/3b)
Freiwillige Ergänzung. Einzahlungen sind steuerlich absetzbar. Beliebt bei VIAC und Finpension. Ideal um Vorsorgelücken zu schliessen.
Säule 1
AHV
Staatliche Grundrente. Obligatorisch für alle. Finanziert durch Lohnbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sichert das Existenzminimum.
Säule 2 → Dieser Artikel
Pensionskasse (BVG)
Berufliche Vorsorge. Obligatorisch ab einem Mindestlohn. Beiträge werden hälftig von dir und deinem Arbeitgeber bezahlt. Ziel: gewohnten Lebensstandard halten.
Säule 3
Private Vorsorge (3a/3b)
Freiwillige Ergänzung. Einzahlungen sind steuerlich absetzbar. Beliebt bei VIAC und Finpension. Ideal um Vorsorgelücken zu schliessen.
Säule 1
AHV
Staatliche Grundrente. Obligatorisch für alle. Finanziert durch Lohnbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sichert das Existenzminimum.
Säule 2 → Dieser Artikel
Pensionskasse (BVG)
Berufliche Vorsorge. Obligatorisch ab einem Mindestlohn. Beiträge werden hälftig von dir und deinem Arbeitgeber bezahlt. Ziel: gewohnten Lebensstandard halten.
Säule 3
Private Vorsorge (3a/3b)
Freiwillige Ergänzung. Einzahlungen sind steuerlich absetzbar. Beliebt bei VIAC und Finpension. Ideal um Vorsorgelücken zu schliessen.
Das Ziel des Systems: Säule 1 und 2 zusammen sollen dir im Alter rund 60% deines letzten Lohns sichern. Für viele reicht das nicht aus – deshalb ist Säule 3 eine wichtige Ergänzung. Mehr zur Säule 3a findest du in unserem Artikel «Säule 3a erklärt: VIAC, Finpension & Frankly im Vergleich».
Das Ziel des Systems: Säule 1 und 2 zusammen sollen dir im Alter rund 60% deines letzten Lohns sichern. Für viele reicht das nicht aus – deshalb ist Säule 3 eine wichtige Ergänzung. Mehr zur Säule 3a findest du in unserem Artikel «Säule 3a erklärt: VIAC, Finpension & Frankly im Vergleich».
Das Ziel des Systems: Säule 1 und 2 zusammen sollen dir im Alter rund 60% deines letzten Lohns sichern. Für viele reicht das nicht aus – deshalb ist Säule 3 eine wichtige Ergänzung. Mehr zur Säule 3a findest du in unserem Artikel «Säule 3a erklärt: VIAC, Finpension & Frankly im Vergleich».
Was ist die Pensionskasse genau?
Die Pensionskasse – auch berufliche Vorsorge oder 2. Säule genannt – ist ein obligatorisches Sparsystem für Arbeitnehmer in der Schweiz. Das gesetzliche Fundament ist das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge).
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Angestellten bei einer Pensionskasse anzumelden – sobald sie die Eintrittsschwelle erreichen. Dort wird für jeden Versicherten ein persönliches Altersguthaben aufgebaut.
Wer ist obligatorisch versichert? Alle Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn über der Eintrittsschwelle erzielen und zwischen 17 und 70 Jahre alt sind. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern lassen.
Wer ist obligatorisch versichert? Alle Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn über der Eintrittsschwelle erzielen und zwischen 17 und 70 Jahre alt sind. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern lassen.
Wer ist obligatorisch versichert? Alle Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn über der Eintrittsschwelle erzielen und zwischen 17 und 70 Jahre alt sind. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern lassen.
Wie funktioniert die Pensionskasse – und was kostet sie mich?
Jeden Monat wird ein Teil deines Lohns automatisch in die Pensionskasse eingezahlt. Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber muss mindestens gleich viel einzahlen wie du – oft zahlt er sogar mehr.
Die wichtigsten BVG-Grenzwerte 2026
Kennzahl
Betrag 2026
Eintrittsschwelle (Mindestlohn)
CHF 22'680
Koordinationsabzug
CHF 26'460
Maximaler versicherter Lohn
CHF 90'720
Maximaler koordinierter Lohn
CHF 64'260
BVG-Mindestzinssatz
1,25%
Umwandlungssatz
6,80%
Stand Mai 2026 – Werte werden jährlich vom Bundesrat angepasst.
Was ist der Koordinationsabzug? Der Koordinationsabzug von CHF 26'460 wird von deinem Bruttolohn abgezogen, bevor die Pensionskassenbeiträge berechnet werden. Der Grund: Die AHV deckt bereits einen Teil des Einkommens ab – dieser Teil soll nicht doppelt versichert werden. Der verbleibende Betrag heisst «koordinierter Lohn» und ist die Basis für deine PK-Beiträge.
Was ist der Koordinationsabzug? Der Koordinationsabzug von CHF 26'460 wird von deinem Bruttolohn abgezogen, bevor die Pensionskassenbeiträge berechnet werden. Der Grund: Die AHV deckt bereits einen Teil des Einkommens ab – dieser Teil soll nicht doppelt versichert werden. Der verbleibende Betrag heisst «koordinierter Lohn» und ist die Basis für deine PK-Beiträge.
Was ist der Koordinationsabzug? Der Koordinationsabzug von CHF 26'460 wird von deinem Bruttolohn abgezogen, bevor die Pensionskassenbeiträge berechnet werden. Der Grund: Die AHV deckt bereits einen Teil des Einkommens ab – dieser Teil soll nicht doppelt versichert werden. Der verbleibende Betrag heisst «koordinierter Lohn» und ist die Basis für deine PK-Beiträge.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Beispiel: Du verdienst CHF 80'000 brutto pro Jahr.
Auf diesem Betrag werden die Sparbeiträge berechnet – je nach Alter zwischen 7% und 18%. Dein Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte davon.
Was bekomme ich bei der Pensionierung?
Bei der Pensionierung hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Du kannst das angesparte Kapital als monatliche Rente beziehen – oder als einmalige Kapitalauszahlung. Viele wählen auch eine Kombination aus beidem.
Rente oder Kapital – was ist besser?
Kriterium
Rente
Kapital
Sicherheit
Lebenslange Zahlung
Einmalig, selbst verwalten
Flexibilität
Gering
Hoch
Risiko
Tief
Selbst getragen
Besteuerung
Als Einkommen
Einmalig zu Vorzugssatz
Geeignet für
Sicherheitsorientierte
Erfahrene Anleger
Der Umwandlungssatz: Die Rente wird berechnet aus dem angesparten Kapital multipliziert mit dem Umwandlungssatz. Dieser beträgt 2026 im BVG-Obligatorium 6,80%. Das bedeutet: Wer CHF 500'000 angespart hat, erhält eine jährliche Rente von CHF 34'000 – also rund CHF 2'833 pro Monat.
Stand Mai 2026 – Umwandlungssatz kann je nach Pensionskasse und Überobligatorium variieren.
Der Umwandlungssatz: Die Rente wird berechnet aus dem angesparten Kapital multipliziert mit dem Umwandlungssatz. Dieser beträgt 2026 im BVG-Obligatorium 6,80%. Das bedeutet: Wer CHF 500'000 angespart hat, erhält eine jährliche Rente von CHF 34'000 – also rund CHF 2'833 pro Monat.
Stand Mai 2026 – Umwandlungssatz kann je nach Pensionskasse und Überobligatorium variieren.
Der Umwandlungssatz: Die Rente wird berechnet aus dem angesparten Kapital multipliziert mit dem Umwandlungssatz. Dieser beträgt 2026 im BVG-Obligatorium 6,80%. Das bedeutet: Wer CHF 500'000 angespart hat, erhält eine jährliche Rente von CHF 34'000 – also rund CHF 2'833 pro Monat.
Stand Mai 2026 – Umwandlungssatz kann je nach Pensionskasse und Überobligatorium variieren.
Einkauf in die Pensionskasse – Steuern sparen mit der 2. Säule
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie freiwillig zusätzlich in ihre Pensionskasse einzahlen können. Das nennt sich «Einkauf» – und es ist eines der wirkungsvollsten Steuersparwerkzeuge in der Schweiz.
Wie funktioniert der Einkauf? Wenn du in der Vergangenheit Vorsorgelücken hattest – zum Beispiel wegen Auslandaufenthalten, Teilzeitarbeit oder einem späten Berufseinstieg – darfst du diese Lücke durch freiwillige Einzahlungen schliessen. Der eingezahlte Betrag kann vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Wie funktioniert der Einkauf? Wenn du in der Vergangenheit Vorsorgelücken hattest – zum Beispiel wegen Auslandaufenthalten, Teilzeitarbeit oder einem späten Berufseinstieg – darfst du diese Lücke durch freiwillige Einzahlungen schliessen. Der eingezahlte Betrag kann vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Wie funktioniert der Einkauf? Wenn du in der Vergangenheit Vorsorgelücken hattest – zum Beispiel wegen Auslandaufenthalten, Teilzeitarbeit oder einem späten Berufseinstieg – darfst du diese Lücke durch freiwillige Einzahlungen schliessen. Der eingezahlte Betrag kann vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Ein Beispiel: Du zahlst CHF 20'000 in die Pensionskasse ein. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sparst du rund CHF 6'000 Steuern – sofort, im gleichen Jahr. Das Geld ist zudem gut angelegt und wächst verzinst bis zur Pensionierung.
Ein Beispiel: Du zahlst CHF 20'000 in die Pensionskasse ein. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sparst du rund CHF 6'000 Steuern – sofort, im gleichen Jahr. Das Geld ist zudem gut angelegt und wächst verzinst bis zur Pensionierung.
Ein Beispiel: Du zahlst CHF 20'000 in die Pensionskasse ein. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sparst du rund CHF 6'000 Steuern – sofort, im gleichen Jahr. Das Geld ist zudem gut angelegt und wächst verzinst bis zur Pensionierung.
Wichtig zu wissen: Nach einem Einkauf musst du mindestens 3 Jahre warten, bevor du das Kapital als Einmalauszahlung beziehen kannst. Zudem solltest du prüfen, ob deine Pensionskasse Einkäufe erlaubt und in welcher Höhe eine Lücke besteht. Den maximalen Einkaufsbetrag findest du auf deinem jährlichen Vorsorgeausweis.
Wichtig zu wissen: Nach einem Einkauf musst du mindestens 3 Jahre warten, bevor du das Kapital als Einmalauszahlung beziehen kannst. Zudem solltest du prüfen, ob deine Pensionskasse Einkäufe erlaubt und in welcher Höhe eine Lücke besteht. Den maximalen Einkaufsbetrag findest du auf deinem jährlichen Vorsorgeausweis.
Wichtig zu wissen: Nach einem Einkauf musst du mindestens 3 Jahre warten, bevor du das Kapital als Einmalauszahlung beziehen kannst. Zudem solltest du prüfen, ob deine Pensionskasse Einkäufe erlaubt und in welcher Höhe eine Lücke besteht. Den maximalen Einkaufsbetrag findest du auf deinem jährlichen Vorsorgeausweis.
Was passiert beim Jobwechsel?
Beim Jobwechsel wird dein angespartes Pensionskassenguthaben nicht einfach ausbezahlt – es wird auf deine neue Pensionskasse übertragen. Das läuft in den meisten Fällen automatisch.
Problematisch wird es nur, wenn du zwischen zwei Jobs eine Lücke hast oder selbstständig wirst. In diesem Fall musst du ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Alles dazu haben wir ausführlich erklärt in unserem Artikel «Freizügigkeitskonto einfach erklärt – was du wissen musst».
Pensionskasse und Steuern
Während der Erwerbszeit: Deine Beiträge an die Pensionskasse werden direkt vom Lohn abgezogen – vor der Steuerberechnung. Das bedeutet: Du zahlst auf diesen Teil deines Lohns keine Einkommenssteuer. Zudem ist das Vermögen in der Pensionskasse während der Ansparphase von der Vermögenssteuer befreit.
Während der Erwerbszeit: Deine Beiträge an die Pensionskasse werden direkt vom Lohn abgezogen – vor der Steuerberechnung. Das bedeutet: Du zahlst auf diesen Teil deines Lohns keine Einkommenssteuer. Zudem ist das Vermögen in der Pensionskasse während der Ansparphase von der Vermögenssteuer befreit.
Während der Erwerbszeit: Deine Beiträge an die Pensionskasse werden direkt vom Lohn abgezogen – vor der Steuerberechnung. Das bedeutet: Du zahlst auf diesen Teil deines Lohns keine Einkommenssteuer. Zudem ist das Vermögen in der Pensionskasse während der Ansparphase von der Vermögenssteuer befreit.
Bei der Auszahlung: Beziehst du eine monatliche Rente, wird diese als Einkommen besteuert. Wählst du die Kapitalauszahlung, wird diese einmalig zu einem reduzierten Vorzugssatz besteuert – separat vom übrigen Einkommen. Je nach Kanton und Betrag kann das deutlich günstiger sein als die reguläre Einkommenssteuer.
Bei der Auszahlung: Beziehst du eine monatliche Rente, wird diese als Einkommen besteuert. Wählst du die Kapitalauszahlung, wird diese einmalig zu einem reduzierten Vorzugssatz besteuert – separat vom übrigen Einkommen. Je nach Kanton und Betrag kann das deutlich günstiger sein als die reguläre Einkommenssteuer.
Bei der Auszahlung: Beziehst du eine monatliche Rente, wird diese als Einkommen besteuert. Wählst du die Kapitalauszahlung, wird diese einmalig zu einem reduzierten Vorzugssatz besteuert – separat vom übrigen Einkommen. Je nach Kanton und Betrag kann das deutlich günstiger sein als die reguläre Einkommenssteuer.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
✕ Den Vorsorgeausweis nie anschauen – Viele wissen nicht, wie viel Kapital sie angespart haben und ob eine Einkaufslücke besteht.
✕ Den Vorsorgeausweis nie anschauen – Viele wissen nicht, wie viel Kapital sie angespart haben und ob eine Einkaufslücke besteht.
✕ Den Vorsorgeausweis nie anschauen – Viele wissen nicht, wie viel Kapital sie angespart haben und ob eine Einkaufslücke besteht.
→ Besser: Vorsorgeausweis jährlich prüfen und mit deiner Pensionskasse besprechen.
→ Besser: Vorsorgeausweis jährlich prüfen und mit deiner Pensionskasse besprechen.
→ Besser: Vorsorgeausweis jährlich prüfen und mit deiner Pensionskasse besprechen.
✕ Beim Jobwechsel nichts tun – Wer kein Freizügigkeitskonto eröffnet, riskiert dass das Geld zum Bund geht – zu minimalen Zinsen.
✕ Beim Jobwechsel nichts tun – Wer kein Freizügigkeitskonto eröffnet, riskiert dass das Geld zum Bund geht – zu minimalen Zinsen.
✕ Beim Jobwechsel nichts tun – Wer kein Freizügigkeitskonto eröffnet, riskiert dass das Geld zum Bund geht – zu minimalen Zinsen.
→ Besser: Sofort nach Kündigung ein Freizügigkeitskonto bei VIAC oder Finpension eröffnen.
→ Besser: Sofort nach Kündigung ein Freizügigkeitskonto bei VIAC oder Finpension eröffnen.
→ Besser: Sofort nach Kündigung ein Freizügigkeitskonto bei VIAC oder Finpension eröffnen.
✕ Den Einkauf ignorieren – Der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse ist eines der effektivsten Steuersparwerkzeuge – aber kaum jemand nutzt es.
✕ Den Einkauf ignorieren – Der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse ist eines der effektivsten Steuersparwerkzeuge – aber kaum jemand nutzt es.
✕ Den Einkauf ignorieren – Der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse ist eines der effektivsten Steuersparwerkzeuge – aber kaum jemand nutzt es.
→ Besser: Ab 40 regelmässig prüfen ob ein Einkauf sinnvoll ist.
→ Besser: Ab 40 regelmässig prüfen ob ein Einkauf sinnvoll ist.
→ Besser: Ab 40 regelmässig prüfen ob ein Einkauf sinnvoll ist.
✕ Rente vs. Kapital nicht rechtzeitig planen – Die Entscheidung muss oft Jahre im Voraus getroffen werden und ist in vielen Kassen unwiderruflich.
✕ Rente vs. Kapital nicht rechtzeitig planen – Die Entscheidung muss oft Jahre im Voraus getroffen werden und ist in vielen Kassen unwiderruflich.
✕ Rente vs. Kapital nicht rechtzeitig planen – Die Entscheidung muss oft Jahre im Voraus getroffen werden und ist in vielen Kassen unwiderruflich.
→ Besser: Spätestens 5 Jahre vor Pensionierung beide Varianten durchrechnen lassen.
→ Besser: Spätestens 5 Jahre vor Pensionierung beide Varianten durchrechnen lassen.
→ Besser: Spätestens 5 Jahre vor Pensionierung beide Varianten durchrechnen lassen.
✕ Die Säule 3a vergessen – Wer nur auf die Pensionskasse setzt, hat oft eine Vorsorgelücke – besonders bei Teilzeitarbeit oder tieferen Löhnen.
✕ Die Säule 3a vergessen – Wer nur auf die Pensionskasse setzt, hat oft eine Vorsorgelücke – besonders bei Teilzeitarbeit oder tieferen Löhnen.
✕ Die Säule 3a vergessen – Wer nur auf die Pensionskasse setzt, hat oft eine Vorsorgelücke – besonders bei Teilzeitarbeit oder tieferen Löhnen.
→ Besser: Säule 3a als Ergänzung nutzen – bereits CHF 100 pro Monat machen langfristig einen Unterschied.
→ Besser: Säule 3a als Ergänzung nutzen – bereits CHF 100 pro Monat machen langfristig einen Unterschied.
→ Besser: Säule 3a als Ergänzung nutzen – bereits CHF 100 pro Monat machen langfristig einen Unterschied.
Was du jetzt konkret tun sollst – Schritt für Schritt
1
Vorsorgeausweis suchen – Du erhältst ihn jährlich von deiner Pensionskasse. Falls nicht, direkt anfragen. Dort siehst du dein aktuelles Altersguthaben und eine allfällige Einkaufslücke.
2
Einkaufslücke prüfen – Besteht eine Lücke und hast du freies Kapital? Dann lohnt sich ein Einkauf – besonders ab einem steuerbaren Einkommen über CHF 80'000.
3
Säule 3a ergänzen – Nutze die Säule 3a als Ergänzung zur Pensionskasse. Der Maximalbetrag 2026 beträgt CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse.
4
Beim Jobwechsel handeln – Sofort Freizügigkeitskonto eröffnen, bevor das Geld automatisch weitergeleitet wird. Investierte Lösungen wie VIAC oder Finpension sind besser als klassische Bankkonten.
5
Rente oder Kapital frühzeitig planen – Spätestens 5 Jahre vor der Pensionierung beide Optionen durchrechnen und bei Bedarf eine unabhängige Beratung beiziehen.
Häufige Fragen zur Pensionskasse
Ab wann bin ich in der Pensionskasse versichert?
Du bist obligatorisch versichert, sobald du bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens CHF 22'680 erzielst (Eintrittsschwelle 2026) und zwischen 17 und 70 Jahre alt bist. Unter 25 Jahren werden nur Risikobeiträge (Invalidität, Tod) gedeckt – die Alterssparbeiträge beginnen ab 25.
Was passiert mit meiner Pensionskasse wenn ich ins Ausland ziehe?
Bei einem dauerhaften Wegzug aus der Schweiz kannst du dein Pensionskassenguthaben unter bestimmten Bedingungen auszahlen lassen. Ziehst du in ein EU/EFTA-Land, wird nur der überobligatorische Teil ausbezahlt – der obligatorische Teil bleibt auf einem Freizügigkeitskonto bis zur Pensionierung. Bei Wegzug in ein Drittland ist eine vollständige Auszahlung möglich.
Kann ich meine Pensionskasse für den Kauf von Wohneigentum nutzen?
Ja – das nennt sich Vorbezug für Wohneigentum (WEF). Du kannst Pensionskassengelder vorzeitig beziehen oder verpfänden, um selbst genutztes Wohneigentum zu finanzieren. Der Vorbezug wird einmalig zu einem Vorzugssatz besteuert und reduziert dein späteres Altersguthaben. Ab Alter 50 gelten eingeschränkte Bedingungen.
Was passiert mit meiner Pensionskasse wenn ich sterbe?
Im Todesfall erhalten Ehepartner oder eingetragene Partner eine Hinterlassenenrente. Auch Kinder unter 18 Jahren haben Anspruch auf eine Waisenrente. Unverheiratete Lebenspartner können unter bestimmten Bedingungen begünstigt werden – dies muss aber aktiv bei der Pensionskasse gemeldet werden.
Wie sicher ist mein Geld in der Pensionskasse?
Pensionskassen in der Schweiz unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften und werden von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) überwacht. Dein Geld ist als Sondervermögen geschützt – auch im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers. Zudem gibt es einen Sicherheitsfonds BVG, der bei Zahlungsunfähigkeit einer Pensionskasse einspringt.
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Disclaimer: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschliesslich der Information und Bildung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des FIDLEG dar. Es werden keine individuellen Empfehlungen abgegeben. Investieren ist mit Risiken verbunden – ein Kapitalverlust ist möglich. Bitte triff Anlageentscheidungen auf Basis eigener Recherche oder konsultiere eine zugelassene Finanzfachperson.
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