Freizügigkeitskonto einfach erklärt – was du wissen musst
Du wechselst den Job, machst eine Auszeit oder machst dich selbständig – und plötzlich bekommst du einen Brief von deiner Pensionskasse. Was passiert jetzt mit deinem angesparten Vorsorgekapital? Dieser Artikel erklärt dir das Freizügigkeitskonto einfach und zeigt dir, was du tun musst – und was du tunlichst vermeiden solltest.
Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Das Freizügigkeitskonto ist Teil der 2. Säule – der beruflichen Vorsorge. In der Schweiz bist du als Angestellter mit einem Jahreslohn über CHF 22'680 obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Du und dein Arbeitgeber zahlen jeden Monat Beiträge ein.
Was aber passiert wenn du die Stelle wechselst und nicht direkt eine neue Stelle mit Pensionskasse antrittst? Das Geld kann nicht einfach liegenbleiben – es muss auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden.
Das Freizügigkeitskonto ist wie ein sicherer Parkplatz für dein Pensionskassengeld. Es bleibt dort bis du eine neue Pensionskasse hast – oder bis du es unter bestimmten Bedingungen beziehen darfst.
Das Freizügigkeitskonto ist wie ein sicherer Parkplatz für dein Pensionskassengeld. Es bleibt dort bis du eine neue Pensionskasse hast – oder bis du es unter bestimmten Bedingungen beziehen darfst.
Das Freizügigkeitskonto ist wie ein sicherer Parkplatz für dein Pensionskassengeld. Es bleibt dort bis du eine neue Pensionskasse hast – oder bis du es unter bestimmten Bedingungen beziehen darfst.
Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto?
Das Freizügigkeitskonto betrifft nicht nur Menschen mit langen Auszeiten – es kann jeden Arbeitnehmer treffen, sobald er vorübergehend keiner Pensionskasse angeschlossen ist.
Du brauchst ein Freizügigkeitskonto bei:
✓Jobwechsel mit Lücke zwischen zwei Stellen (auch nur wenige Wochen)
✓Beruflicher Auszeit / Sabbatical
✓Babypause / Elternzeit ohne Lohnfortzahlung
✓Vollzeit-Weiterbildung ohne Arbeitgeber
✓Selbständigkeit (kein Pensionskassen-Anschluss)
✓Auswanderung / längerer Auslandsaufenthalt
✓Arbeitslosigkeit
Kein Freizügigkeitskonto nötig bei: direktem Jobwechsel ohne Lücke – wenn du z.B. freitags beim alten Arbeitgeber aufhörst und montags beim neuen beginnst, wird die Pensionskasse direkt übertragen.
Du brauchst ein Freizügigkeitskonto bei:
✓Jobwechsel mit Lücke zwischen zwei Stellen (auch nur wenige Wochen)
✓Beruflicher Auszeit / Sabbatical
✓Babypause / Elternzeit ohne Lohnfortzahlung
✓Vollzeit-Weiterbildung ohne Arbeitgeber
✓Selbständigkeit (kein Pensionskassen-Anschluss)
✓Auswanderung / längerer Auslandsaufenthalt
✓Arbeitslosigkeit
Kein Freizügigkeitskonto nötig bei: direktem Jobwechsel ohne Lücke – wenn du z.B. freitags beim alten Arbeitgeber aufhörst und montags beim neuen beginnst, wird die Pensionskasse direkt übertragen.
Du brauchst ein Freizügigkeitskonto bei:
✓Jobwechsel mit Lücke zwischen zwei Stellen (auch nur wenige Wochen)
✓Beruflicher Auszeit / Sabbatical
✓Babypause / Elternzeit ohne Lohnfortzahlung
✓Vollzeit-Weiterbildung ohne Arbeitgeber
✓Selbständigkeit (kein Pensionskassen-Anschluss)
✓Auswanderung / längerer Auslandsaufenthalt
✓Arbeitslosigkeit
Kein Freizügigkeitskonto nötig bei: direktem Jobwechsel ohne Lücke – wenn du z.B. freitags beim alten Arbeitgeber aufhörst und montags beim neuen beginnst, wird die Pensionskasse direkt übertragen.
Was passiert wenn ich nichts tue?
Das ist der häufigste Fehler – und er kostet dich bares Geld.
Achtung: Wenn du nach dem Austritt aus der Pensionskasse kein Freizügigkeitskonto eröffnest und deiner alten Pensionskasse mitteilst wohin das Geld soll, überweist sie dein Guthaben automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG – die nationale Auffangeinrichtung mit deutlich schlechteren Konditionen als bei einem selbst gewählten Anbieter.
Achtung: Wenn du nach dem Austritt aus der Pensionskasse kein Freizügigkeitskonto eröffnest und deiner alten Pensionskasse mitteilst wohin das Geld soll, überweist sie dein Guthaben automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG – die nationale Auffangeinrichtung mit deutlich schlechteren Konditionen als bei einem selbst gewählten Anbieter.
Achtung: Wenn du nach dem Austritt aus der Pensionskasse kein Freizügigkeitskonto eröffnest und deiner alten Pensionskasse mitteilst wohin das Geld soll, überweist sie dein Guthaben automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG – die nationale Auffangeinrichtung mit deutlich schlechteren Konditionen als bei einem selbst gewählten Anbieter.
Handle deshalb aktiv: Eröffne dein Freizügigkeitskonto und teile der Pensionskasse die neuen Kontodaten rechtzeitig mit.
Wie viele Freizügigkeitskonten darf ich haben?
Du darfst maximal zwei Freizügigkeitskonten bei zwei unterschiedlichen Stiftungen führen. Das nennt sich Splitting – und es ist aus steuerlichen Gründen sehr sinnvoll.
Warum Splitting sinnvoll ist:
2 Konten, maximale Anzahl Freizügigkeitskonten in der Schweiz
Bei der Auszahlung wird das Freizügigkeitsguthaben separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Je höher der Betrag der auf einmal ausgezahlt wird, desto höher der Steuersatz (Steuerprogression). Wer zwei Konten hat, kann die Auszahlungen auf verschiedene Jahre aufteilen – und so deutlich Steuern sparen.
Faustregel: Ab CHF 50'000 Guthaben lohnt es sich, das Kapital auf zwei Konten aufzuteilen.
Warum Splitting sinnvoll ist:
2 Konten, maximale Anzahl Freizügigkeitskonten in der Schweiz
Bei der Auszahlung wird das Freizügigkeitsguthaben separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Je höher der Betrag der auf einmal ausgezahlt wird, desto höher der Steuersatz (Steuerprogression). Wer zwei Konten hat, kann die Auszahlungen auf verschiedene Jahre aufteilen – und so deutlich Steuern sparen.
Faustregel: Ab CHF 50'000 Guthaben lohnt es sich, das Kapital auf zwei Konten aufzuteilen.
Warum Splitting sinnvoll ist:
2 Konten, maximale Anzahl Freizügigkeitskonten in der Schweiz
Bei der Auszahlung wird das Freizügigkeitsguthaben separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Je höher der Betrag der auf einmal ausgezahlt wird, desto höher der Steuersatz (Steuerprogression). Wer zwei Konten hat, kann die Auszahlungen auf verschiedene Jahre aufteilen – und so deutlich Steuern sparen.
Faustregel: Ab CHF 50'000 Guthaben lohnt es sich, das Kapital auf zwei Konten aufzuteilen.
Konto oder investiert – was ist besser?
Hier liegt der grösste Unterschied zwischen den Anbietern. Du hast zwei Möglichkeiten:
Option
Rendite
Risiko
Geeignet für
Klassisches Sparkonto
Tief (0–0.5% Zins)
Kein Verlustrisiko
Kurze Pausen (unter 1–2 Jahre)
Investiert (Wertschriften/ETF)
Höher (langfristig)
Schwankungen möglich
Längere Pausen, Selbständigkeit
Wenn du weisst, dass du in wenigen Monaten wieder eine neue Stelle antrittst, ist das klassische Sparkonto die einfachere Wahl. Wenn du jedoch längere Zeit ohne Pensionskasse bist – z.B. bei Selbständigkeit oder einer langen Auszeit – lohnt sich die investierte Lösung deutlich mehr. Dein Geld hat dann Zeit zu wachsen.
Wenn du weisst, dass du in wenigen Monaten wieder eine neue Stelle antrittst, ist das klassische Sparkonto die einfachere Wahl. Wenn du jedoch längere Zeit ohne Pensionskasse bist – z.B. bei Selbständigkeit oder einer langen Auszeit – lohnt sich die investierte Lösung deutlich mehr. Dein Geld hat dann Zeit zu wachsen.
Wenn du weisst, dass du in wenigen Monaten wieder eine neue Stelle antrittst, ist das klassische Sparkonto die einfachere Wahl. Wenn du jedoch längere Zeit ohne Pensionskasse bist – z.B. bei Selbständigkeit oder einer langen Auszeit – lohnt sich die investierte Lösung deutlich mehr. Dein Geld hat dann Zeit zu wachsen.
Die besten Anbieter für investierte Freizügigkeitslösungen
Maximale Flexibilität
VIAC
Bis zu 99% Aktienanteil im Überobligatorium. Keine Gebühren auf nicht-investiertem Kapital. Digitale Eröffnung in Minuten.
Günstigste Lösung
Finpension
Bis zu 100% Aktienanteil. Gesamtgebühr 0.49% p.a. inkl. aller Kosten. Steuerdomizil Schwyz – günstig bei Auszahlung.
Sicherheit & Einfachheit
Frankly
Lösung der Zürcher Kantonalbank. Max. 75% Aktienanteil. Einfache Bedienung, Staatsgarantie der ZKB im Hintergrund.
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Wann darf ich das Geld beziehen?
Das Freizügigkeitsguthaben ist grundsätzlich gesperrt bis zur Pensionierung. Es gibt jedoch gesetzlich definierte Ausnahmen:
✅Frühpensionierung: Frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter
✅Selbständigkeit: Wenn du dich selbständig machst und keiner Pensionskasse mehr angeschlossen bist
✅Eigenheimkauf: Für den Erwerb, Bau oder die Renovation von selbstgenutztem Wohneigentum
✅Auswanderung in EU/EFTA: Nur überobligatorischer Teil darf bezogen werden – obligatorischer Teil bleibt in der Schweiz
✅Invalidität: Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit
Wichtig:Freiwillige Einzahlungen auf das Freizügigkeitskonto sind nicht möglich. Nur bereits gebundene 2.-Säule-Gelder dürfen übertragen werden.
Steuern – was musst du wissen?
Während der Laufzeit: Keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern. Das Guthaben wächst vollständig steuerfrei.
Bei der Auszahlung: Das Guthaben wird separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Der genaue Steuersatz hängt vom Kanton und der Höhe des ausgezahlten Betrags ab.
Tipp Steuerdomizil: Finpension hat sein Steuerdomizil im Kanton Schwyz – einem der Kantone mit den tiefsten Quellensteuern in der Schweiz. Das kann bei der Auszahlung einen messbaren Unterschied machen.
Während der Laufzeit: Keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern. Das Guthaben wächst vollständig steuerfrei.
Bei der Auszahlung: Das Guthaben wird separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Der genaue Steuersatz hängt vom Kanton und der Höhe des ausgezahlten Betrags ab.
Tipp Steuerdomizil: Finpension hat sein Steuerdomizil im Kanton Schwyz – einem der Kantone mit den tiefsten Quellensteuern in der Schweiz. Das kann bei der Auszahlung einen messbaren Unterschied machen.
Während der Laufzeit: Keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern. Das Guthaben wächst vollständig steuerfrei.
Bei der Auszahlung: Das Guthaben wird separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Der genaue Steuersatz hängt vom Kanton und der Höhe des ausgezahlten Betrags ab.
Tipp Steuerdomizil: Finpension hat sein Steuerdomizil im Kanton Schwyz – einem der Kantone mit den tiefsten Quellensteuern in der Schweiz. Das kann bei der Auszahlung einen messbaren Unterschied machen.
Schritt für Schritt – was du jetzt tun musst
1
Anbieter wählen: VIAC, Finpension oder Frankly für investierte Lösung. Klassische Bank für kurzfristige Parkierung von wenigen Monaten.
2
Konto digital eröffnen: Geht bei digitalen Anbietern in wenigen Minuten online – du brauchst nur dein Smartphone und eine Schweizer Wohnadresse.
3
Kontodaten an alte Pensionskasse melden: Du erhältst ein Transferformular vom neuen Anbieter – dieses unterschrieben an deine bisherige Pensionskasse senden.
4
Anlagestrategie festlegen: Kurze Pause → klassisches Konto. Lange Pause oder Selbständigkeit → investierte Lösung mit ETFs.
5
Splitting prüfen: Ab CHF 50'000 Guthaben lohnt es sich, das Kapital auf zwei Freizügigkeitskonten bei verschiedenen Stiftungen aufzuteilen.
6
Beim nächsten Jobantritt: Das Freizügigkeitsguthaben vollständig an die neue Pensionskasse übertragen – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Disclaimer: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschliesslich der Information und Bildung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des FIDLEG dar. Es werden keine individuellen Empfehlungen abgegeben. Investieren ist mit Risiken verbunden – ein Kapitalverlust ist möglich. Bitte triff Anlageentscheidungen auf Basis eigener Recherche oder konsultiere eine zugelassene Finanzfachperson.
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