Du wechselst den Job, machst eine Auszeit oder machst dich selbständig – und plötzlich bekommst du einen Brief von deiner Pensionskasse. Was passiert jetzt mit deinem angesparten Vorsorgekapital? Dieser Artikel erklärt dir das Freizügigkeitskonto einfach und zeigt dir, was du tun musst – und was du tunlichst vermeiden solltest.
Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Das Freizügigkeitskonto ist Teil der 2. Säule – der beruflichen Vorsorge. In der Schweiz bist du als Angestellter mit einem Jahreslohn über CHF 22'680 obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Du und dein Arbeitgeber zahlen jeden Monat Beiträge ein.
Was aber passiert wenn du die Stelle wechselst und nicht direkt eine neue Stelle mit Pensionskasse antrittst? Das Geld kann nicht einfach liegenbleiben – es muss auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden.
Das Freizügigkeitskonto ist wie ein sicherer Parkplatz für dein Pensionskassengeld. Es bleibt dort bis du eine neue Pensionskasse hast – oder bis du es unter bestimmten Bedingungen beziehen darfst.
Das Freizügigkeitskonto ist wie ein sicherer Parkplatz für dein Pensionskassengeld. Es bleibt dort bis du eine neue Pensionskasse hast – oder bis du es unter bestimmten Bedingungen beziehen darfst.
Das Freizügigkeitskonto ist wie ein sicherer Parkplatz für dein Pensionskassengeld. Es bleibt dort bis du eine neue Pensionskasse hast – oder bis du es unter bestimmten Bedingungen beziehen darfst.
Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto?
Das Freizügigkeitskonto betrifft nicht nur Menschen mit langen Auszeiten – es kann jeden Arbeitnehmer treffen, sobald er vorübergehend keiner Pensionskasse angeschlossen ist.
Du brauchst ein Freizügigkeitskonto bei:
✓Jobwechsel mit Lücke zwischen zwei Stellen (auch nur wenige Wochen)
✓Beruflicher Auszeit / Sabbatical
✓Babypause / Elternzeit ohne Lohnfortzahlung
✓Vollzeit-Weiterbildung ohne Arbeitgeber
✓Selbständigkeit (kein Pensionskassen-Anschluss)
✓Auswanderung / längerer Auslandsaufenthalt
✓Arbeitslosigkeit
Kein Freizügigkeitskonto nötig bei: direktem Jobwechsel ohne Lücke – wenn du z.B. freitags beim alten Arbeitgeber aufhörst und montags beim neuen beginnst, wird die Pensionskasse direkt übertragen.
Du brauchst ein Freizügigkeitskonto bei:
✓Jobwechsel mit Lücke zwischen zwei Stellen (auch nur wenige Wochen)
✓Beruflicher Auszeit / Sabbatical
✓Babypause / Elternzeit ohne Lohnfortzahlung
✓Vollzeit-Weiterbildung ohne Arbeitgeber
✓Selbständigkeit (kein Pensionskassen-Anschluss)
✓Auswanderung / längerer Auslandsaufenthalt
✓Arbeitslosigkeit
Kein Freizügigkeitskonto nötig bei: direktem Jobwechsel ohne Lücke – wenn du z.B. freitags beim alten Arbeitgeber aufhörst und montags beim neuen beginnst, wird die Pensionskasse direkt übertragen.
Du brauchst ein Freizügigkeitskonto bei:
✓Jobwechsel mit Lücke zwischen zwei Stellen (auch nur wenige Wochen)
✓Beruflicher Auszeit / Sabbatical
✓Babypause / Elternzeit ohne Lohnfortzahlung
✓Vollzeit-Weiterbildung ohne Arbeitgeber
✓Selbständigkeit (kein Pensionskassen-Anschluss)
✓Auswanderung / längerer Auslandsaufenthalt
✓Arbeitslosigkeit
Kein Freizügigkeitskonto nötig bei: direktem Jobwechsel ohne Lücke – wenn du z.B. freitags beim alten Arbeitgeber aufhörst und montags beim neuen beginnst, wird die Pensionskasse direkt übertragen.
Was passiert wenn ich nichts tue?
Das ist der häufigste Fehler – und er kostet dich bares Geld.
Achtung: Wenn du nach dem Austritt aus der Pensionskasse kein Freizügigkeitskonto eröffnest und deiner alten Pensionskasse mitteilst, wohin das Geld soll, überweist sie dein Guthaben automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG – die nationale Auffangeinrichtung mit deutlich schlechteren Konditionen als bei einem selbst gewählten Anbieter.
Handle deshalb aktiv: Eröffne dein Freizügigkeitskonto und teile der Pensionskasse die neuen Kontodaten rechtzeitig mit.
Achtung: Wenn du nach dem Austritt aus der Pensionskasse kein Freizügigkeitskonto eröffnest und deiner alten Pensionskasse mitteilst, wohin das Geld soll, überweist sie dein Guthaben automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG – die nationale Auffangeinrichtung mit deutlich schlechteren Konditionen als bei einem selbst gewählten Anbieter.
Handle deshalb aktiv: Eröffne dein Freizügigkeitskonto und teile der Pensionskasse die neuen Kontodaten rechtzeitig mit.
Achtung: Wenn du nach dem Austritt aus der Pensionskasse kein Freizügigkeitskonto eröffnest und deiner alten Pensionskasse mitteilst, wohin das Geld soll, überweist sie dein Guthaben automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG – die nationale Auffangeinrichtung mit deutlich schlechteren Konditionen als bei einem selbst gewählten Anbieter.
Handle deshalb aktiv: Eröffne dein Freizügigkeitskonto und teile der Pensionskasse die neuen Kontodaten rechtzeitig mit.
Wie viele Freizügigkeitskonten darf ich haben?
Du darfst maximal zwei Freizügigkeitskonten bei zwei unterschiedlichen Stiftungen führen. Das nennt sich Splitting – und es ist aus steuerlichen Gründen sehr sinnvoll.
Warum Splitting sinnvoll ist:
2 Konten, maximale Anzahl Freizügigkeitskonten in der Schweiz. Bei der Auszahlung wird das Freizügigkeitsguthaben separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Je höher der Betrag, der auf einmal ausgezahlt wird, desto höher der Steuersatz (Steuerprogression). Wer zwei Konten hat, kann die Auszahlungen auf verschiedene Jahre aufteilen – und so deutlich Steuern sparen.
Faustregel: Ab CHF 50'000 Guthaben lohnt es sich, das Kapital auf zwei Konten aufzuteilen.
Warum Splitting sinnvoll ist:
2 Konten, maximale Anzahl Freizügigkeitskonten in der Schweiz. Bei der Auszahlung wird das Freizügigkeitsguthaben separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Je höher der Betrag, der auf einmal ausgezahlt wird, desto höher der Steuersatz (Steuerprogression). Wer zwei Konten hat, kann die Auszahlungen auf verschiedene Jahre aufteilen – und so deutlich Steuern sparen.
Faustregel: Ab CHF 50'000 Guthaben lohnt es sich, das Kapital auf zwei Konten aufzuteilen.
Warum Splitting sinnvoll ist:
2 Konten, maximale Anzahl Freizügigkeitskonten in der Schweiz. Bei der Auszahlung wird das Freizügigkeitsguthaben separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Je höher der Betrag, der auf einmal ausgezahlt wird, desto höher der Steuersatz (Steuerprogression). Wer zwei Konten hat, kann die Auszahlungen auf verschiedene Jahre aufteilen – und so deutlich Steuern sparen.
Faustregel: Ab CHF 50'000 Guthaben lohnt es sich, das Kapital auf zwei Konten aufzuteilen.
Konto oder investiert – was ist besser?
Hier liegt der grösste Unterschied zwischen den Anbietern. Du hast zwei Möglichkeiten:
Option
Rendite
Risiko
Geeignet für
Klassisches Sparkonto
Tief (0–0.5% Zins)
Kein Verlustrisiko
Kurze Pausen (unter 1–2 Jahre)
Investiert (Wertschriften/ETF)
Höher (langfristig)
Schwankungen möglich
Längere Pausen, Selbständigkeit
Wenn du weisst, dass du in wenigen Monaten wieder eine neue Stelle antrittst, ist das klassische Sparkonto die einfachere Wahl. Wenn du jedoch längere Zeit ohne Pensionskasse bist – z.B. bei Selbständigkeit oder einer langen Auszeit – lohnt sich die investierte Lösung deutlich mehr. Dein Geld hat dann Zeit zu wachsen.
Wenn du weisst, dass du in wenigen Monaten wieder eine neue Stelle antrittst, ist das klassische Sparkonto die einfachere Wahl. Wenn du jedoch längere Zeit ohne Pensionskasse bist – z.B. bei Selbständigkeit oder einer langen Auszeit – lohnt sich die investierte Lösung deutlich mehr. Dein Geld hat dann Zeit zu wachsen.
Wenn du weisst, dass du in wenigen Monaten wieder eine neue Stelle antrittst, ist das klassische Sparkonto die einfachere Wahl. Wenn du jedoch längere Zeit ohne Pensionskasse bist – z.B. bei Selbständigkeit oder einer langen Auszeit – lohnt sich die investierte Lösung deutlich mehr. Dein Geld hat dann Zeit zu wachsen.
Willst du dir konkret vorstellen, wie stark sich eine investierte Lösung über die Jahre auszahlen kann? Mit unserem Zinseszins-Rechner kannst du das direkt für deine eigene Situation durchrechnen.
Die besten Anbieter für investierte Freizügigkeitslösungen
Maximale Flexibilität
VIAC
Bis zu 99% Aktienanteil im Überobligatorium. Keine Gebühren auf nicht-investiertem Kapital. Digitale Eröffnung in Minuten.
Günstigste Lösung
Finpension
Bis zu 100% Aktienanteil. Gesamtgebühr 0.49% p.a. inkl. aller Kosten. Steuerdomizil Kanton Schwyz – das hat schweizweit die tiefste Quellensteuer, relevant vor allem bei einer Auswanderung.
Sicherheit & Einfachheit
Frankly
Lösung der Zürcher Kantonalbank. Max. 75% Aktienanteil. Einfache Bedienung, Staatsgarantie der ZKB im Hintergrund.
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✅Auswanderung in EU/EFTA: Nur überobligatorischer Teil darf bezogen werden – obligatorischer Teil bleibt in der Schweiz
✅Invalidität: Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit
Wichtig:Freiwillige Einzahlungen auf das Freizügigkeitskonto sind nicht möglich. Nur bereits gebundene 2.-Säule-Gelder dürfen übertragen werden.
Bezug beantragen – so läuft die Auszahlung ab
Ein gesetzlicher Bezugsgrund allein reicht nicht – du musst den Bezug aktiv bei deiner Freizügigkeitsstiftung beantragen. Der Ablauf ist bei den meisten Anbietern ähnlich:
Formular anfordern. Je nach Bezugsgrund brauchst du ein anderes Formular – zum Beispiel für Wohneigentum, Auswanderung oder Selbständigkeit gibt es jeweils eigene Antragsformulare.
Unterlagen zusammenstellen. Unabhängig vom Grund verlangen die meisten Stiftungen eine Kopie deines amtlichen Ausweises und einen aktuellen Zivilstandsnachweis. Dazu kommen grundspezifische Nachweise – etwa eine Abmeldebestätigung der Gemeinde bei Auswanderung, eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse bei Selbständigkeit oder der Kaufvertrag bei Wohneigentum.
Antrag einreichen. Formular und Unterlagen gehen online oder per Post an deine Freizügigkeitsstiftung.
Prüfung und Auszahlung. Nach der Prüfung überweist dir die Stiftung das Guthaben und löst dein Konto auf.
Tipp: Bewahre die Schlussabrechnung und die Steuerbescheinigung nach der Auszahlung auf – du brauchst sie für deine Steuererklärung.
Tipp: Bewahre die Schlussabrechnung und die Steuerbescheinigung nach der Auszahlung auf – du brauchst sie für deine Steuererklärung.
Tipp: Bewahre die Schlussabrechnung und die Steuerbescheinigung nach der Auszahlung auf – du brauchst sie für deine Steuererklärung.
Stellenwechsel – so kommt dein Geld in die neue Pensionskasse
Findest du eine neue Stelle mit Pensionskassenanschluss, muss dein Freizügigkeitsguthaben gesetzlich an die neue Pensionskasse überwiesen werden. Das passiert aber nicht automatisch – du bist dafür verantwortlich, die Meldung zu machen.
Was du tun musst:
Melde deiner Freizügigkeitsstiftung, dass du in eine neue Pensionskasse eintrittst
Melde deiner neuen Pensionskasse, bei welcher Freizügigkeitsstiftung dein Guthaben liegt
Erst mit diesen beiden Meldungen kann das Geld übertragen werden.
Was du tun musst:
Melde deiner Freizügigkeitsstiftung, dass du in eine neue Pensionskasse eintrittst
Melde deiner neuen Pensionskasse, bei welcher Freizügigkeitsstiftung dein Guthaben liegt
Erst mit diesen beiden Meldungen kann das Geld übertragen werden.
Was du tun musst:
Melde deiner Freizügigkeitsstiftung, dass du in eine neue Pensionskasse eintrittst
Melde deiner neuen Pensionskasse, bei welcher Freizügigkeitsstiftung dein Guthaben liegt
Erst mit diesen beiden Meldungen kann das Geld übertragen werden.
Was passiert, wenn du nichts meldest? Deine Freizügigkeitsstiftung überweist dein Guthaben spätestens nach 24 Monaten automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, unabhängig davon, ob du längst eine neue Pensionskasse hättest. Das ist zwar kein Geldverlust, aber ein unnötiger Umweg – dein Kapital landet dort, statt direkt bei deiner Pensionskasse zu sein.
Sinnvoll ist deshalb, die Meldung möglichst zeitnah nach dem Stellenantritt zu machen, statt es aufzuschieben.
Steuern – was musst du wissen?
Während der Laufzeit: Keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern. Das Guthaben wächst vollständig steuerfrei.
Bei der Auszahlung: Das Guthaben wird separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Der genaue Steuersatz hängt vom Kanton und der Höhe des ausgezahlten Betrags ab.
Tipp Steuerdomizil: Finpension hat sein Steuerdomizil im Kanton Schwyz – einem der Kantone mit den tiefsten Quellensteuern in der Schweiz. Das kann bei der Auszahlung einen messbaren Unterschied machen.
Während der Laufzeit: Keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern. Das Guthaben wächst vollständig steuerfrei.
Bei der Auszahlung: Das Guthaben wird separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Der genaue Steuersatz hängt vom Kanton und der Höhe des ausgezahlten Betrags ab.
Tipp Steuerdomizil: Finpension hat sein Steuerdomizil im Kanton Schwyz – einem der Kantone mit den tiefsten Quellensteuern in der Schweiz. Das kann bei der Auszahlung einen messbaren Unterschied machen.
Während der Laufzeit: Keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern. Das Guthaben wächst vollständig steuerfrei.
Bei der Auszahlung: Das Guthaben wird separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Der genaue Steuersatz hängt vom Kanton und der Höhe des ausgezahlten Betrags ab.
Tipp Steuerdomizil: Finpension hat sein Steuerdomizil im Kanton Schwyz – einem der Kantone mit den tiefsten Quellensteuern in der Schweiz. Das kann bei der Auszahlung einen messbaren Unterschied machen.
Schritt für Schritt – was du jetzt tun musst
1
Anbieter wählen: VIAC, Finpension oder Frankly für investierte Lösung. Klassische Bank für kurzfristige Parkierung von wenigen Monaten.
2
Konto digital eröffnen: Geht bei digitalen Anbietern in wenigen Minuten online – du brauchst nur dein Smartphone und eine Schweizer Wohnadresse.
3
Kontodaten an alte Pensionskasse melden: Du erhältst ein Transferformular vom neuen Anbieter – dieses unterschrieben an deine bisherige Pensionskasse senden.
4
Anlagestrategie festlegen: Kurze Pause → klassisches Konto. Lange Pause oder Selbständigkeit → investierte Lösung mit ETFs.
5
Splitting prüfen: Ab CHF 50'000 Guthaben lohnt es sich, das Kapital auf zwei Freizügigkeitskonten bei verschiedenen Stiftungen aufzuteilen.
6
Beim nächsten Jobantritt: Das Freizügigkeitsguthaben vollständig an die neue Pensionskasse übertragen – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Häufige Fragen zum Freizügigkeitskonto
Was ist ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz?
Ein Freizügigkeitskonto ist ein Sperrkonto für dein Pensionskassenguthaben aus der 2. Säule. Es kommt zum Einsatz, wenn du aus einer Pensionskasse austrittst, ohne direkt in eine neue einzutreten – zum Beispiel bei einem Jobwechsel mit Lücke, einer Auszeit oder bei Selbständigkeit.
Wie lange darf ich mein Geld auf dem Freizügigkeitskonto lassen?
Grundsätzlich bis zur Pensionierung. Ein Bezug ist nur bei gesetzlich definierten Gründen möglich – etwa bei Frühpensionierung, Selbständigkeit, Wohneigentumserwerb oder Auswanderung.
Kann ich mein Freizügigkeitskonto auflösen, wann ich will?
Nein. Eine Auflösung ist nur möglich, wenn ein gesetzlicher Bezugsgrund vorliegt oder du das Guthaben an eine neue Pensionskasse bzw. ein anderes Freizügigkeitskonto überträgst.
Muss ich das Freizügigkeitskonto in der Steuererklärung angeben?
Während der Laufzeit ist das Guthaben von der Vermögenssteuer befreit und muss entsprechend nicht als Vermögen deklariert werden. Bei einer Auszahlung erhältst du von der Stiftung eine Steuerbescheinigung, die du in dem Jahr der Auszahlung in deiner Steuererklärung angibst.
Was passiert mit meinem Freizügigkeitskonto, wenn ich sterbe?
Das Guthaben geht an deine gesetzlichen oder begünstigten Personen gemäss BVG-Reglement, in der Regel zuerst an Ehepartner oder eingetragene Partner. Details regelt das Reglement deiner Freizügigkeitsstiftung.
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Disclaimer: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschliesslich der Information und Bildung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des FIDLEG dar. Es werden keine individuellen Empfehlungen abgegeben. Investieren ist mit Risiken verbunden – ein Kapitalverlust ist möglich. Bitte triff Anlageentscheidungen auf Basis eigener Recherche oder konsultiere eine zugelassene Finanzfachperson.
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